23.9.2025

Gebrauchtwagen: Garantie und Gewährleistung – Das solltest du wissen

Beim Kauf eines gebrauchten Autos tauchen oft die Begriffe Garantie und Gewährleistung auf. Obwohl sie umgangssprachlich manchmal verwechselt werden, handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte. In diesem Blogartikel erklären wir dir in klarer Du-Ansprache alle relevanten Aspekte rund um Gebrauchtwagen-Garantie und Gewährleistung. Du erfährst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, was gesetzlich geregelt ist (Dauer, Beweislastumkehr, Mängeldefinition), was jeweils abgedeckt ist und was nicht (Stichwort Verschleißteile), wie die Gewährleistung beim Händler versus Privatkauf aussieht, wie eine Gebrauchtwagengarantie funktioniert, wann sie sich lohnt und was sie kostet, worauf du dabei achten musst, sowie welche Rolle Händler, Hersteller und externe Garantieanbieter spielen.


Garantie vs. Gewährleistung – der grundlegende Unterschied

Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) und Garantie unterscheiden sich grundlegend. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht bei Kaufverträgen und liegt in der Verantwortung des Verkäufers. Treten also Mängel am Gebrauchtwagen auf, die bereits beim Kauf vorhanden waren, muss der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dafür haften. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung, meist vom Hersteller oder Händler beziehungsweise einem Drittanbieter, die zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch angeboten wird. Hier legt der Garantiegeber die Bedingungen fest, was abgedeckt ist und unter welchen Umständen Leistungen erbracht werden – das kann sehr unterschiedlich ausfallen.

Wichtig zu wissen: Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen immer unabhängig von einer zusätzlichen Garantie. Selbst wenn dir ein Händler eine Gebrauchtwagengarantie anbietet, schränkt das deine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung nicht ein. Die Garantie kann jedoch ein zusätzlicher Schutz sein, der auch für Schäden greift, die nicht bereits beim Kauf vorlagen, sondern erst später auftreten.

Zusammengefasst: Gewährleistung = gesetzliche Pflicht des Verkäufers bei Mängeln, Garantie = freiwilliger, vertraglicher Zusatzschutz des Herstellers, Händlers oder Versicherers.


Gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Wenn du als Privatperson einen Gebrauchtwagen bei einem Händler (Unternehmer) kaufst, hast du per Gesetz Anspruch auf Gewährleistung für Sachmängel. Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt eigentlich zwei Jahre, kann aber beim Gebrauchtwagenverkauf unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. In der Praxis vereinbaren Händler in ihren Verträgen fast immer eine Verkürzung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr, was gesetzlich zulässig ist, sofern es sich um einen Verkauf an eine Verbraucherperson (Privatperson) handelt. Ganz ausschließen darf ein gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung jedoch nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Das bedeutet: Mindestens 1 Jahr Gewährleistung muss der Händler gewähren, egal was im Vertrag steht.

Wer gilt als Händler bzw. Unternehmer? Nicht nur Autohäuser fallen unter den Begriff Unternehmer. Auch wenn z.B. ein Selbstständiger oder ein Unternehmen seinen Firmenwagen verkauft, zählt das als Verkauf durch einen Unternehmer. In solchen Fällen kann die Gewährleistung ebenfalls nur auf ein Jahr reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden.


Dauer, Beweislastumkehr und Fristen

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an dich und – sofern nicht vertraglich auf 12 Monate verkürzt – läuft sie maximal 24 Monate. Für Verträge ab dem 1. Januar 2022 gilt eine wichtige Verbesserung für Verbraucher: Innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Diese sogenannte Beweislastumkehr bedeutet, dass in diesem ersten Jahr der Verkäufer nachweisen muss, dass kein bereits vorhandener Mangel vorlag, falls er eine Haftung ablehnen will. Nach Ablauf von 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um: Ab dann musst du als Käufer belegen, dass der Defekt schon beim Kauf bestand, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Beachte zudem die Verjährung: Nach maximal 2 Jahren (bzw. 1 Jahr, wenn wirksam verkürzt) sind Gewährleistungsansprüche verjährt. Entdeckst du also einen Mangel erst nach Ablauf dieser Frist, kannst du keine kostenlosen Nachbesserungen oder andere Gewährleistungsrechte mehr verlangen.


Was gilt als Sachmangel (und was nicht)?

Nicht jeder Defekt oder jede Unzufriedenheit mit dem Fahrzeug fällt unter die Gewährleistung. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Konkret: Ungewöhnliche oder erhebliche Mängel, die bereits beim Verkauf vorhanden waren (auch wenn sie erst später sichtbar werden), muss der Händler beheben. Normale Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen hingegen muss der Käufer akzeptieren – sie stellen keinen Mangel im rechtlichen Sinne dar. Beispielsweise sind abgefahrene Reifen, abgegriffene Lenkräder oder natürliche Abnutzung an Bremsbelägen typische Verschleißteile, deren Verschleiß dem Alter und der Laufleistung entspricht. Solche Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen, da ihr Zustand sich zwangsläufig durch Benutzung verschlechtert. Kein Käufer kann erwarten, dass ein Gebrauchtwagen in absolut neuwertigem Zustand ist. Allerdings: Unübliche oder übermäßige Abnutzung (z.B. ein stark ausgeschlagenes Gelenk bei relativ geringer Laufleistung) könnte wiederum als Mangel gelten. Seit 2022 gilt zudem, dass ein Händler dich auf ungewöhnliche Gebrauchsspuren hinweisen muss – tut er das nicht, haftet er dafür im Nachhinein.

Ebenfalls kein Sachmangel sind Eigenschaften, die dem Auto fehlen, wenn sie im Kaufvertrag ausgeschlossen oder dem Käufer bekannt waren. Wenn zum Beispiel im Vertrag steht, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, kannst du diesen bekannten Schaden später nicht als Mangel reklamieren. Umgekehrt muss der Verkäufer auf bekannte wesentliche Mängel ungefragt hinweisen, z.B. wenn das Fahrzeug einen verdeckten Unfall- oder Motorschaden hatte. Verschweigt er einen solchen erheblichen Mangel arglistig, haftet er trotz Gewährleistungsausschluss (dazu später mehr beim Privatkauf).


Deine Rechte bei einem Sachmangel

Entdeckst du einen erheblichen Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, hast du bestimmte Rechte gegenüber dem Verkäufer. Zunächst einmal muss der Verkäufer die Gelegenheit bekommen, den Mangel auf eigene Kosten zu beheben (Nachbesserung). Du darfst also nicht einfach selbst zur Werkstatt gehen und anschließend die Rechnung einreichen, ohne dem Händler zuvor die Chance zur Reparatur gegeben zu haben – sonst bleibst du auf den Kosten sitzen. In der Regel wirst du den Gebrauchtwagen zur Händlerwerkstatt zurückbringen müssen. Ist der Händler weit von deinem Wohnort entfernt, kontaktiere ihn zuerst: Oftmals lässt sich vereinbaren, dass die Reparatur in einer nähergelegenen Werkstatt erfolgt, wobei der Händler die Kosten übernimmt. Lass dir in so einem Fall aber unbedingt schriftlich bestätigen, dass der Händler diese Fremdwerkstatt-Reparatur als Gewährleistungsleistung anerkennt.

Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist (üblicherweise nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen) oder der Händler nicht in angemessener Zeit nachbessert, stehen dir weitere Optionen offen: Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten (das Auto zurückgeben gegen Erstattung des Kaufpreises) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Diese Möglichkeiten bestehen aber wirklich erst, wenn der Händler seine Pflicht zur Nachbesserung nicht erfüllt oder es unmöglich ist, den Mangel zu beheben. Einen Ersatzwagen (Ersatzlieferung) kann man beim Gebrauchtwagenkauf normalerweise nicht verlangen, da jedes Gebrauchtfahrzeug ein Unikat mit eigener Geschichte ist.


Gebrauchtwagen Gewährleistung vom Händler vs. Privatkauf

Ein entscheidender Unterschied besteht darin, von wem du den Gebrauchtwagen kaufst. Händler unterliegen anderen Regeln als Privatverkäufer:


Gebrauchtwagenkauf beim Händler:

Kaufst du als Privatperson von einem gewerblichen Händler, gilt automatisch die oben erläuterte gesetzliche Gewährleistung. Wie erwähnt, darf ein Händler die Haftung nicht komplett ausschließen, sondern höchstens auf ein Jahr reduzieren. Das heißt, der Händler haftet mindestens ein Jahr lang für alle versteckten Mängel, die das Fahrzeug bei Übergabe hatte. Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für dich als Käufer kostenlos. Viele Händler bieten zusätzlich freiwillige Garantien an (teilweise gegen Aufpreis), aber diese ersetzen nicht deine Gewährleistungsrechte.


Gebrauchtwagenkauf von privat:

Kaufst du von einer Privatperson, sieht es ganz anders aus. Private Verkäufer dürfen im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung in aller Regel vollständig ausschließen – und sie tun das auch üblicherweise. Klauseln wie „Gekauft wie gesehen, unter Ausschluss der Gewährleistung“sind bei privaten Autoverkäufen standard. Wenn du so einen Vertrag unterschreibst, bedeutet das, der private Verkäufer haftet später grundsätzlich nicht für Mängel am Fahrzeug. Du kaufst das Auto also auf eigenes Risiko. Treten Mängel auf, kannst du keine kostenlosen Nachbesserungen vom Verkäufer verlangen.

Ausnahmen beim Privatkauf: Trotz Gewährleistungsausschluss haftet ein privater Verkäufer in zwei Fällen weiterhin: Erstens, wenn er eine Garantiezusage gemacht hat – zum Beispiel ausdrücklich zugesichert hat, dass das Auto unfallfrei ist oder der Motor neu überholt wurde. Solche konkreten Zusagen müssen stimmen; stellt sich heraus, dass die Garantieversprechen falsch sind, kann der Verkäufer haftbar gemacht werden. Zweitens haftet ein Privatverkäufer bei Arglist, also wenn er wissentlich einen Mangel verschwiegen hat. Allerdings liegt die Beweispflicht in diesem Fall bei dir als Käufer: Du müsstest nachweisen, dass ein erheblicher Mangel vorliegt und der Verkäufer davon wusste – was in der Praxis schwierig sein kann. Kleinere Unstimmigkeiten oder normale Verschleißspuren fallen nicht unter Arglist.

Tipp: Beim Privatkauf solltest du das Auto besonders gründlich prüfen (oder prüfen lassen), weil du später kaum Ansprüche geltend machen kannst. Wenn der private Verkäufer bestimmte Aussagen macht („Motor wurde gerade neu gemacht“, „kein Rost“ etc.), lass dir diese idealerweise schriftlich bestätigen – das kann im Streitfall als Garantiezusage gewertet werden.


Die Gebrauchtwagen-Garantie – freiwilliger Schutz für deinen Wagen

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten viele Händler – oder externe Anbieter – eine Gebrauchtwagen-Garantie an. Doch was genau ist das und wie funktioniert sie?

Eine Gebrauchtwagengarantie (oft auch Reparaturkostenversicherung genannt) ist ein freiwilliger Vertrag, der dich vor unvorhergesehenen Reparaturkosten schützen soll. Im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der nur für Mängel gehaftet wird, die schon beim Verkauf vorhanden waren, greift die Garantie auch für Schäden, die erst nach dem Kauf während der Garantiezeit auftreten. Sie bietet also einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus.


Wie funktioniert eine Gebrauchtwagengarantie?

Im Grunde funktioniert ein Gebrauchtwagen mit Garantie ähnlich wie eine Versicherung: Du schließt einen Vertrag ab (oft beim Autokauf direkt über den Händler vermittelt) und dieser Vertrag verspricht die Übernahme von Reparaturkosten für bestimmte Bauteile des Autos, falls diese innerhalb der Garantiezeit ausfallen. Egal ob der Defekt schon latent beim Kauf vorhanden war oder erst später entstanden ist – sofern er unter die garantierten Teile fällt, werden die Kosten gemäß den Garantiebedingungen übernommen.

Wichtig ist: Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom jeweiligen Garantievertrag ab. Es gibt nicht „die eine” einheitliche Gebrauchtwagengarantie – jeder Anbieter hat eigene Bedingungen. In der Regel sind Motor, Getriebe, Achsen, Elektrik, Kühlsystem, Bremsen und ähnliche wichtige Baugruppen abgedeckt. Oft wird gesagt, die Garantie decke „alle mechanischen, elektrischen und elektronischen Teile” ab – was nahezu das ganze Auto umfasst. Allerdings gibt es Ausnahmen, meist Verschleißteile: Dinge wie Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, Reifen, Batterie etc. werden meistens ausgenommen, weil deren Abnutzung normal ist. Auch Karosserie, Lack oder Innenausstattung sind selten Teil einer mechanischen Garantie.

Ein weiterer Punkt: Selbstbeteiligung und Limits. Viele Gebrauchtwagengarantien sehen vor, dass du im Schadensfall einen Teil der Reparaturkosten selbst trägst – z.B. die ersten 100€ oder 10% der Summe. Zudem können Höchstgrenzen festgelegt sein, etwa dass pro Schaden maximal XY Euro übernommen werden oder dass z.B. bei Motor-Schäden nur bis zum Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt wird. Solche Details findest du in den Garantiebedingungen. Lies dir diese Unterlagen unbedingt gut durch, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.


Was ist abgedeckt und was nicht?

Zusammengefasst deckt die Gebrauchtwagengarantie in der Regel ungewöhnliche Defekte an wichtigen technischen Komponenten. Beispiele für abgedeckte Teile (je nach Vertrag) sind: Motor und Zylinderkopf, Getriebe, Antriebswellen, Kraftstoffsystem, Kühlsystem, Lenkung, Bremsanlage, Elektronik und elektrische Anlagen (Steuergeräte, Navi etc.), Achsen, Fahrwerksteile und vieles mehr. Tritt an solchen Teilen ein Schaden auf, wird die Reparatur normalerweise bezahlt (Material- und Arbeitskosten). Oft darf die Reparatur auch in einer Werkstatt deiner Wahl durchgeführt werden, solange du den Schaden dem Garantieanbieter meldest und die Freigabe einholst. Das ist ein Vorteil gegenüber der Gewährleistung, wo der Händler bestimmt, wo nachgebessert wird.

Nicht abgedeckt sind meist alles, was dem normalen Verschleiß unterliegt oder in Pflege des Besitzers fällt. Dazu gehören wie erwähnt Verschleißteile (z.B. Filter, Flüssigkeiten, Bremsbeläge, Kupplung, Batterie, Auspuff bei Rost, Wischerblätter usw.). Ebenfalls ausgeschlossen sind oft Schönheitsmängel (Lackkratzer, Polsterabnutzung) und Unfallschäden oder äußere Einflüsse (etwa Schäden durch Unfall, Sturm, Überschwemmung – dafür ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig). Manche Garantien schließen auch bestimmte teure Bauteile aus oder begrenzen deren Erstattung, z.B. Unterhaltungselektronik oder Turbolader, je nach Tarif. Es lohnt sich, hier genau hinzuschauen.

Wichtig: Eine Gebrauchtwagengarantie setzt oft voraus, dass du dein Auto regelmäßig warten lässt. Versäumte Inspektionen können zum Verlust des Garantieanspruchs führen. Halte dich also an die vorgeschriebenen Service-Intervalle und lasse diese idealerweise in einer Fachwerkstatt (oft sogar markengebunden) durchführen, damit im Ernstfall keine Diskussion entsteht.

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