23.9.2025
Gebrauchtwagen: Garantie und Gewährleistung – Das solltest du wissen
Beim Kauf eines gebrauchten Autos tauchen oft die Begriffe Garantie und Gewährleistung auf. Obwohl sie umgangssprachlich manchmal verwechselt werden, handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte. In diesem Blogartikel erklären wir dir in klarer Du-Ansprache alle relevanten Aspekte rund um Gebrauchtwagen-Garantie und Gewährleistung. Du erfährst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, was gesetzlich geregelt ist (Dauer, Beweislastumkehr, Mängeldefinition), was jeweils abgedeckt ist und was nicht (Stichwort Verschleißteile), wie die Gewährleistung beim Händler versus Privatkauf aussieht, wie eine Gebrauchtwagengarantie funktioniert, wann sie sich lohnt und was sie kostet, worauf du dabei achten musst, sowie welche Rolle Händler, Hersteller und externe Garantieanbieter spielen.
Garantie vs. Gewährleistung – der grundlegende Unterschied
Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) und Garantie unterscheiden sich grundlegend. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht bei Kaufverträgen und liegt in der Verantwortung des Verkäufers. Treten also Mängel am Gebrauchtwagen auf, die bereits beim Kauf vorhanden waren, muss der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dafür haften. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung, meist vom Hersteller oder Händler beziehungsweise einem Drittanbieter, die zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch angeboten wird. Hier legt der Garantiegeber die Bedingungen fest, was abgedeckt ist und unter welchen Umständen Leistungen erbracht werden – das kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Wichtig zu wissen: Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen immer unabhängig von einer zusätzlichen Garantie. Selbst wenn dir ein Händler eine Gebrauchtwagengarantie anbietet, schränkt das deine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung nicht ein. Die Garantie kann jedoch ein zusätzlicher Schutz sein, der auch für Schäden greift, die nicht bereits beim Kauf vorlagen, sondern erst später auftreten.
Zusammengefasst: Gewährleistung = gesetzliche Pflicht des Verkäufers bei Mängeln, Garantie = freiwilliger, vertraglicher Zusatzschutz des Herstellers, Händlers oder Versicherers.
Gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf
Wenn du als Privatperson einen Gebrauchtwagen bei einem Händler (Unternehmer) kaufst, hast du per Gesetz Anspruch auf Gewährleistung für Sachmängel. Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt eigentlich zwei Jahre, kann aber beim Gebrauchtwagenverkauf unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. In der Praxis vereinbaren Händler in ihren Verträgen fast immer eine Verkürzung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr, was gesetzlich zulässig ist, sofern es sich um einen Verkauf an eine Verbraucherperson (Privatperson) handelt. Ganz ausschließen darf ein gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung jedoch nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Das bedeutet: Mindestens 1 Jahr Gewährleistung muss der Händler gewähren, egal was im Vertrag steht.
Wer gilt als Händler bzw. Unternehmer? Nicht nur Autohäuser fallen unter den Begriff Unternehmer. Auch wenn z.B. ein Selbstständiger oder ein Unternehmen seinen Firmenwagen verkauft, zählt das als Verkauf durch einen Unternehmer. In solchen Fällen kann die Gewährleistung ebenfalls nur auf ein Jahr reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden.
Dauer, Beweislastumkehr und Fristen
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an dich und – sofern nicht vertraglich auf 12 Monate verkürzt – läuft sie maximal 24 Monate. Für Verträge ab dem 1. Januar 2022 gilt eine wichtige Verbesserung für Verbraucher: Innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Diese sogenannte Beweislastumkehr bedeutet, dass in diesem ersten Jahr der Verkäufer nachweisen muss, dass kein bereits vorhandener Mangel vorlag, falls er eine Haftung ablehnen will. Nach Ablauf von 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um: Ab dann musst du als Käufer belegen, dass der Defekt schon beim Kauf bestand, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Beachte zudem die Verjährung: Nach maximal 2 Jahren (bzw. 1 Jahr, wenn wirksam verkürzt) sind Gewährleistungsansprüche verjährt. Entdeckst du also einen Mangel erst nach Ablauf dieser Frist, kannst du keine kostenlosen Nachbesserungen oder andere Gewährleistungsrechte mehr verlangen.
Was gilt als Sachmangel (und was nicht)?
Nicht jeder Defekt oder jede Unzufriedenheit mit dem Fahrzeug fällt unter die Gewährleistung. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Konkret: Ungewöhnliche oder erhebliche Mängel, die bereits beim Verkauf vorhanden waren (auch wenn sie erst später sichtbar werden), muss der Händler beheben. Normale Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen hingegen muss der Käufer akzeptieren – sie stellen keinen Mangel im rechtlichen Sinne dar. Beispielsweise sind abgefahrene Reifen, abgegriffene Lenkräder oder natürliche Abnutzung an Bremsbelägen typische Verschleißteile, deren Verschleiß dem Alter und der Laufleistung entspricht. Solche Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen, da ihr Zustand sich zwangsläufig durch Benutzung verschlechtert. Kein Käufer kann erwarten, dass ein Gebrauchtwagen in absolut neuwertigem Zustand ist. Allerdings: Unübliche oder übermäßige Abnutzung (z.B. ein stark ausgeschlagenes Gelenk bei relativ geringer Laufleistung) könnte wiederum als Mangel gelten. Seit 2022 gilt zudem, dass ein Händler dich auf ungewöhnliche Gebrauchsspuren hinweisen muss – tut er das nicht, haftet er dafür im Nachhinein.
Ebenfalls kein Sachmangel sind Eigenschaften, die dem Auto fehlen, wenn sie im Kaufvertrag ausgeschlossen oder dem Käufer bekannt waren. Wenn zum Beispiel im Vertrag steht, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, kannst du diesen bekannten Schaden später nicht als Mangel reklamieren. Umgekehrt muss der Verkäufer auf bekannte wesentliche Mängel ungefragt hinweisen, z.B. wenn das Fahrzeug einen verdeckten Unfall- oder Motorschaden hatte. Verschweigt er einen solchen erheblichen Mangel arglistig, haftet er trotz Gewährleistungsausschluss (dazu später mehr beim Privatkauf).
Deine Rechte bei einem Sachmangel
Entdeckst du einen erheblichen Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, hast du bestimmte Rechte gegenüber dem Verkäufer. Zunächst einmal muss der Verkäufer die Gelegenheit bekommen, den Mangel auf eigene Kosten zu beheben (Nachbesserung). Du darfst also nicht einfach selbst zur Werkstatt gehen und anschließend die Rechnung einreichen, ohne dem Händler zuvor die Chance zur Reparatur gegeben zu haben – sonst bleibst du auf den Kosten sitzen. In der Regel wirst du den Gebrauchtwagen zur Händlerwerkstatt zurückbringen müssen. Ist der Händler weit von deinem Wohnort entfernt, kontaktiere ihn zuerst: Oftmals lässt sich vereinbaren, dass die Reparatur in einer nähergelegenen Werkstatt erfolgt, wobei der Händler die Kosten übernimmt. Lass dir in so einem Fall aber unbedingt schriftlich bestätigen, dass der Händler diese Fremdwerkstatt-Reparatur als Gewährleistungsleistung anerkennt.
Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist (üblicherweise nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen) oder der Händler nicht in angemessener Zeit nachbessert, stehen dir weitere Optionen offen: Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten (das Auto zurückgeben gegen Erstattung des Kaufpreises) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Diese Möglichkeiten bestehen aber wirklich erst, wenn der Händler seine Pflicht zur Nachbesserung nicht erfüllt oder es unmöglich ist, den Mangel zu beheben. Einen Ersatzwagen (Ersatzlieferung) kann man beim Gebrauchtwagenkauf normalerweise nicht verlangen, da jedes Gebrauchtfahrzeug ein Unikat mit eigener Geschichte ist.
Gebrauchtwagen Gewährleistung vom Händler vs. Privatkauf
Ein entscheidender Unterschied besteht darin, von wem du den Gebrauchtwagen kaufst. Händler unterliegen anderen Regeln als Privatverkäufer:
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Gebrauchtwagenkauf beim Händler:
Kaufst du als Privatperson von einem gewerblichen Händler, gilt automatisch die oben erläuterte gesetzliche Gewährleistung. Wie erwähnt, darf ein Händler die Haftung nicht komplett ausschließen, sondern höchstens auf ein Jahr reduzieren. Das heißt, der Händler haftet mindestens ein Jahr lang für alle versteckten Mängel, die das Fahrzeug bei Übergabe hatte. Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für dich als Käufer kostenlos. Viele Händler bieten zusätzlich freiwillige Garantien an (teilweise gegen Aufpreis), aber diese ersetzen nicht deine Gewährleistungsrechte.
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Gebrauchtwagenkauf von privat:
Kaufst du von einer Privatperson, sieht es ganz anders aus. Private Verkäufer dürfen im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung in aller Regel vollständig ausschließen – und sie tun das auch üblicherweise. Klauseln wie „Gekauft wie gesehen, unter Ausschluss der Gewährleistung“sind bei privaten Autoverkäufen standard. Wenn du so einen Vertrag unterschreibst, bedeutet das, der private Verkäufer haftet später grundsätzlich nicht für Mängel am Fahrzeug. Du kaufst das Auto also auf eigenes Risiko. Treten Mängel auf, kannst du keine kostenlosen Nachbesserungen vom Verkäufer verlangen.
Ausnahmen beim Privatkauf: Trotz Gewährleistungsausschluss haftet ein privater Verkäufer in zwei Fällen weiterhin: Erstens, wenn er eine Garantiezusage gemacht hat – zum Beispiel ausdrücklich zugesichert hat, dass das Auto unfallfrei ist oder der Motor neu überholt wurde. Solche konkreten Zusagen müssen stimmen; stellt sich heraus, dass die Garantieversprechen falsch sind, kann der Verkäufer haftbar gemacht werden. Zweitens haftet ein Privatverkäufer bei Arglist, also wenn er wissentlich einen Mangel verschwiegen hat. Allerdings liegt die Beweispflicht in diesem Fall bei dir als Käufer: Du müsstest nachweisen, dass ein erheblicher Mangel vorliegt und der Verkäufer davon wusste – was in der Praxis schwierig sein kann. Kleinere Unstimmigkeiten oder normale Verschleißspuren fallen nicht unter Arglist.
Die Gebrauchtwagen-Garantie – freiwilliger Schutz für deinen Wagen
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten viele Händler – oder externe Anbieter – eine Gebrauchtwagen-Garantie an. Doch was genau ist das und wie funktioniert sie?
Eine Gebrauchtwagengarantie (oft auch Reparaturkostenversicherung genannt) ist ein freiwilliger Vertrag, der dich vor unvorhergesehenen Reparaturkosten schützen soll. Im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der nur für Mängel gehaftet wird, die schon beim Verkauf vorhanden waren, greift die Garantie auch für Schäden, die erst nach dem Kauf während der Garantiezeit auftreten. Sie bietet also einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus.
Wie funktioniert eine Gebrauchtwagengarantie?
Im Grunde funktioniert ein Gebrauchtwagen mit Garantie ähnlich wie eine Versicherung: Du schließt einen Vertrag ab (oft beim Autokauf direkt über den Händler vermittelt) und dieser Vertrag verspricht die Übernahme von Reparaturkosten für bestimmte Bauteile des Autos, falls diese innerhalb der Garantiezeit ausfallen. Egal ob der Defekt schon latent beim Kauf vorhanden war oder erst später entstanden ist – sofern er unter die garantierten Teile fällt, werden die Kosten gemäß den Garantiebedingungen übernommen.
Wichtig ist: Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom jeweiligen Garantievertrag ab. Es gibt nicht „die eine” einheitliche Gebrauchtwagengarantie – jeder Anbieter hat eigene Bedingungen. In der Regel sind Motor, Getriebe, Achsen, Elektrik, Kühlsystem, Bremsen und ähnliche wichtige Baugruppen abgedeckt. Oft wird gesagt, die Garantie decke „alle mechanischen, elektrischen und elektronischen Teile” ab – was nahezu das ganze Auto umfasst. Allerdings gibt es Ausnahmen, meist Verschleißteile: Dinge wie Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, Reifen, Batterie etc. werden meistens ausgenommen, weil deren Abnutzung normal ist. Auch Karosserie, Lack oder Innenausstattung sind selten Teil einer mechanischen Garantie.
Ein weiterer Punkt: Selbstbeteiligung und Limits. Viele Gebrauchtwagengarantien sehen vor, dass du im Schadensfall einen Teil der Reparaturkosten selbst trägst – z.B. die ersten 100€ oder 10% der Summe. Zudem können Höchstgrenzen festgelegt sein, etwa dass pro Schaden maximal XY Euro übernommen werden oder dass z.B. bei Motor-Schäden nur bis zum Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt wird. Solche Details findest du in den Garantiebedingungen. Lies dir diese Unterlagen unbedingt gut durch, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Was ist abgedeckt und was nicht?
Zusammengefasst deckt die Gebrauchtwagengarantie in der Regel ungewöhnliche Defekte an wichtigen technischen Komponenten. Beispiele für abgedeckte Teile (je nach Vertrag) sind: Motor und Zylinderkopf, Getriebe, Antriebswellen, Kraftstoffsystem, Kühlsystem, Lenkung, Bremsanlage, Elektronik und elektrische Anlagen (Steuergeräte, Navi etc.), Achsen, Fahrwerksteile und vieles mehr. Tritt an solchen Teilen ein Schaden auf, wird die Reparatur normalerweise bezahlt (Material- und Arbeitskosten). Oft darf die Reparatur auch in einer Werkstatt deiner Wahl durchgeführt werden, solange du den Schaden dem Garantieanbieter meldest und die Freigabe einholst. Das ist ein Vorteil gegenüber der Gewährleistung, wo der Händler bestimmt, wo nachgebessert wird.
Nicht abgedeckt sind meist alles, was dem normalen Verschleiß unterliegt oder in Pflege des Besitzers fällt. Dazu gehören wie erwähnt Verschleißteile (z.B. Filter, Flüssigkeiten, Bremsbeläge, Kupplung, Batterie, Auspuff bei Rost, Wischerblätter usw.). Ebenfalls ausgeschlossen sind oft Schönheitsmängel (Lackkratzer, Polsterabnutzung) und Unfallschäden oder äußere Einflüsse (etwa Schäden durch Unfall, Sturm, Überschwemmung – dafür ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig). Manche Garantien schließen auch bestimmte teure Bauteile aus oder begrenzen deren Erstattung, z.B. Unterhaltungselektronik oder Turbolader, je nach Tarif. Es lohnt sich, hier genau hinzuschauen.
Wichtig: Eine Gebrauchtwagengarantie setzt oft voraus, dass du dein Auto regelmäßig warten lässt. Versäumte Inspektionen können zum Verlust des Garantieanspruchs führen. Halte dich also an die vorgeschriebenen Service-Intervalle und lasse diese idealerweise in einer Fachwerkstatt (oft sogar markengebunden) durchführen, damit im Ernstfall keine Diskussion entsteht.
Wie läuft ein Garantiefall ab?
Wenn ein abgedeckter Schaden eintritt, solltest du sofort den Garantiegeber kontaktieren, bevor du etwas reparieren lässt. In der Regel meldest du den Schaden telefonisch oder online bei der Versicherung oder dem Garantieanbieter, der den Vertrag verwaltet. Dieser wird prüfen, ob der Schaden unter die Garantie fällt, und dir eine Freigabe für die Reparatur erteilen. Oft kannst du dann direkt eine Werkstatt deiner Wahl aufsuchen, oder der Anbieter nennt dir Partnerwerkstätten. Die Abrechnung erfolgt meist direkt mit der Werkstatt, sodass du nicht in Vorleistung gehen musst. Gegebenenfalls zahlst du nur deine Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt. Im Idealfall merkst du finanziell kaum etwas vom Defekt, außer dass die Reparaturzeit anfällt.
Beachte, dass manche Garantieverträge vorschreiben, dass Reparaturen in bestimmten Vertragswerkstätten erfolgen müssen. Halte dich an die Vorgaben deines Vertrags, sonst riskierst du, dass die Kosten nicht übernommen werden.
Kosten einer Gebrauchtwagengarantie und wann sie sich lohnt
Eine häufige Frage ist: Lohnt es sich überhaupt, eine Gebrauchtwagen-Garantie abzuschließen, und was kostet sie? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere vom Fahrzeugtyp, Alter/Zustand und deinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis.
Kosten: Die Preise für Gebrauchtwagengarantien variieren je nach Anbieter, Laufzeit und Umfang. Typischerweise kann man mit ca. 200 bis 300 Euro pro Jahr rechnen. Einige umfangreichere Garantiepakete oder längere Laufzeiten können auch teurer sein. Oft bieten Händler Staffelungen an, zum Beispiel 12 Monate, 24 Monate oder mehr. Mit längerer Laufzeit steigt natürlich der Preis. Einige Anbieter (wie z.B. Kamux mit der CarGarantie, dazu später mehr) ermöglichen auch Laufzeiten bis zu 5 Jahre (60 Monate) für einen entsprechend höheren Gesamtpreis. Beispiel: Für einen Mittelklasse-Gebrauchten mit ~85 kW Leistung kostet eine 24-monatige Premium-Garantie etwa 537 € (entspricht ca. 22 € im Monat).
Zusätzlich zum Grundpreis solltest du die Selbstbeteiligung berücksichtigen. Viele Verträge haben, wie oben erwähnt, einen Eigenanteil pro Schadensfall (z.B. 150 €). Das senkt den Jahresbeitrag, aber du zahlst im Schadensfall etwas dazu. Rechne also durch, was für dich sinnvoll ist: Ein hoher Selbstbehalt kann die Garantie günstiger machen, aber kleine Schäden trägst du dann quasi selbst.
Wann lohnt es sich? Eine Gebrauchtwagengarantie lohnt sich vor allem dann, wenn hohe Reparaturkosten drohen könnten, die du nicht selbst tragen möchtest. Hier ein paar Szenarien:
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Neuerer oder hochwertiger Gebrauchtwagen: Hast du dich für einen relativ jungen Gebrauchten oder ein Premium-Fahrzeug entschieden, können im Falle eines Defekts die Reparaturen sehr teuer sein (z.B. komplexe Elektronik, Turbolader, Automatikgetriebe etc.). Bei Mittel- und Oberklassemodellen mit viel Technik kann eine Garantie sinnvoll sein, um sich gegen teure Überraschungen abzusichern. Gleiches gilt für moderne Elektro- oder Hybridfahrzeuge, wo einzelne Komponenten kostspielig sind.
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Kauf von privat: Wenn du dein Auto von einem privaten Verkäufer gekauft hast, hast du ja keine Gewährleistung als Rückfallebene. Hier kann eine separat abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie sehr wertvoll sein, denn sie fängt zumindest einen Teil des Risikos ab. Ohne Garantie müsstest du sonst jeden Defekt komplett selbst bezahlen.
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Persönliche Risikobereitschaft: Bist du jemand, der gerne auf Nummer sicher geht und schlecht schläft, wenn ein finanzielles Risiko im Raum steht, dann gibt dir eine Garantie natürlich psychologische Sicherheit. Du weißt, dass im schlimmsten Fall ein Großteil der Kosten übernommen wird.
Faustregel: Rechne durch, was die Garantie kostet und welche Eventualitäten sie abdeckt. Gibt es bekannte Schwachstellen bei deinem Automodell, die teuer werden könnten (z.B. DSG-Getriebe, Steuerkette)? Wie wahrscheinlich ist ein Schadenseintritt innerhalb der Laufzeit? Vergleiche das mit dem Beitrag.
Fazit
Der Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache – aber selbst beim besten Gewissen des Verkäufers können später Mängel auftreten. Kenne daher deine Rechte aus der Gewährleistung: Beim Händler hast du mindestens ein Jahr gesetzliche Absicherung für ursprüngliche Mängel, beim Privatkauf meistens nichts dergleichen. Zusätzlich kann dir eine Gebrauchtwagen-Garantie helfen, unvorhergesehene Schäden abzudecken, die nach dem Kauf auftreten. Sie ist kein Muss, aber oft ein sinnvolles Extra – vor allem, wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest. Vergiss nicht, sowohl Gewährleistung als auch Garantie im Blick zu haben: Treten Probleme auf, nutze erst deine gesetzlichen Ansprüche und ergänzend die Vorteile deiner Garantie. So bist du auf der sicheren Seite und kannst deinen neuen Gebrauchten sorgenfrei fahren!
Häufige Fragen zu Gebrauchtwagen-Garantie und Gewährleistung
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom gewerblichen Händler hast du per Gesetz bis zu zwei Jahre Gewährleistung auf Sachmängel. Allerdings dürfen Händler die Dauer für gebrauchte Waren vertraglich auf ein Jahr verkürzen, was in der Autobranche üblich ist. In der Praxis hast du also meist 12 Monate Gewährleistungsanspruch, gerechnet ab Übergabe des Fahrzeugs. Innerhalb dieser Zeit muss der Händler für versteckte Mängel haften, die bereits beim Verkauf vorhanden waren. Denke daran: In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr – tritt ein Defekt auf, wird angenommen, dass er schon beim Kauf vorlag, sofern der Händler nicht das Gegenteil beweisen kann. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (spätestens nach 2 Jahren, meist aber 1 Jahr) kannst du keine Ansprüche wegen Sachmängeln mehr geltend machen.
Nein, bei einem Privatverkauf besteht in der Regel keine Gewährleistung. Private Verkäufer schließen die Haftung für Mängel fast immer im Kaufvertrag aus („gekauft wie gesehen“). Unterschreibst du so einen Vertrag, verzichtest du damit auf Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer. Das bedeutet, wenn nach dem Kauf Mängel auftreten, kannst du vom privaten Verkäufer normalerweise keine kostenlose Reparatur oder Rücknahme verlangen. Es gibt nur Ausnahmen bei arglistiger Täuschung oder konkreten Garantiezusagen seitens des Verkäufers (z.B. er sichert ausdrücklich zu, der Wagen sei unfallfrei, und es stellt sich als falsch heraus). Daher: Bei Privatkäufen immer besonders sorgfältig prüfen und im Zweifel lieber einen Sachverständigen hinzuziehen, weil du hinterher kaum Rechte geltend machen kannst.
Die Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einstehen muss, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sachmängeln ist. Tritt also ein verborgener Mangel zutage, der bereits beim Verkauf vorhanden war, so muss der Verkäufer (bei Händlerverkauf) diesen kostenlos beseitigen oder für Abhilfe sorgen. Es ist eine gesetzliche Mängelhaftung. Wichtig: Gewährleistung bezieht sich nicht auf alles, was kaputtgeht, sondern nur auf solche Defekte, die schon beim Kauf bestanden, selbst wenn du sie erst später bemerkst. Schäden, die erst nach der Übergabe entstehen (z.B. weil du irgendwo gegen fährst oder etwas aufgrund normaler Abnutzung verschleißt), fallen nicht unter die Gewährleistung. Außerdem sind normale Verschleißerscheinungen vom Begriff des Sachmangels ausgeschlossen – ein Gebrauchtwagen darf also „gebrauchsspuren“ haben, solange sie üblich sind. Zusammengefasst: Gewährleistung = der Verkäufer haftet für ursprüngliche Mängel am Fahrzeug. Dafür gibt es gesetzliche Regeln (Dauer, Beweislast etc.), die wir oben erläutert haben.
Eine Gebrauchtwagen-Garantie ist ein freiwilliger Vertrag (meist eine Versicherung), der bestimmte Reparaturkosten für deinen Gebrauchten übernimmt. Im Gegensatz zur Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und nur ursprüngliche Mängel abdeckt, bietet die Garantie Schutz für Defekte, die innerhalb der Garantiezeit auftreten, unabhängig davon, ob der Defekt schon beim Kauf angelegt war oder nicht. Praktisch kaufst du dir mit einer Garantie eine Absicherung gegen unerwartete Reparaturen: Geht etwas kaputt, zahlt der Garantieanbieter die Reparatur laut Vertrag. Die Laufzeit beträgt häufig 12 Monate, kann aber oft verlängert werden (manche Händler bieten 24 oder 36 Monate, teilweise bis zu 60 Monate an). Eine Gebrauchtwagengarantie wird oft direkt beim Händlerabschluss angeboten und ist manchmal im Kaufpreis enthalten oder gegen Aufpreis erhältlich. Kaufst du von privat, kannst du eine solche Garantie auch selbst bei einem Versicherer abschließen. Wichtig zu wissen: Die Garantiebedingungen legen genau fest, welche Teile des Autos abgedeckt sind und welche nicht, und welche Pflichten du hast (z.B. Serviceintervalle einhalten).
Die Gebrauchtwagen-Gewährleistung deckt alle Sachmängel ab, die dein Auto bei der Übergabe bereits hatte, auch wenn sie erst später sichtbar werden. Typische Beispiele: ein bereits vorhandener, versteckter Motorschaden, Getriebeschaden, undichte Stellen oder elektronische Defekte, die nicht durch Verschleiß erklärbar sind, wären vom Händler zu beheben. Nicht abgedeckt sind hingegen Mängel, die erst nach dem Kauf entstehen (z.B. Schäden durch einen Unfall oder unsachgemäße Behandlung) und alles, was als normale Abnutzung gilt. Verschleißteile fallen grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung, solange der Verschleiß im üblichen Rahmen liegt. Wenn also z.B. nach 8 Monaten die Bremsscheiben runter sind, ist das dein eigenes Problem – es sei denn, es stellt sich heraus, dass sie schon beim Kauf gefährlich dünn waren und der Händler das verschwiegen hat, was dann wieder ein Sachmangel wäre. Kurz gesagt: Alle unerwarteten Defekte, die auf einen bereits beim Kauf angelegten Mangel zurückgehen, sind Gewährleistungsfälle. Alles, was auf normalen Gebrauch oder dein eigenes Zutun zurückzuführen ist, nicht.
Elektrik/Elektronik und ähnliche Komponenten sind häufig enthalten. Viele Garantieanbieter werben damit, „fast alle mechanischen und elektrischen Teile“ zu versichern. Nicht darunter fallen in der Regel Verschleißteile (Bremsbeläge, Kupplung, Reifen, Auspuff etc.) sowie Karosserie und Interieur. Außerdem gibt es oft Ausschlüsse für gewisse Komponenten oder Schadensarten – zum Beispiel werden Audio-/Navi-Systeme oder Assistenzsysteme nicht immer abgedeckt, oder Undichtigkeiten an Dichtungen erst ab einem bestimmten Ausmaß. Schäden durch äußere Einflüsse (Unfall, Hagel, Hochwasser) sind ebenfalls nicht Sache der Garantie, sondern ein Fall für die Kasko-Versicherung. Im Grunde soll die Gebrauchtwagengarantie dich vor plötzlichen technischen Defekten schützen, die ohne äußeres Zutun auftreten. Die genauen abgedeckten Teile findest du immer in den Garantiebedingungen aufgelistet – diese solltest du dir anschauen, damit du weißt, wofür der Schutz gilt und wofür nicht.
Die Kosten können je nach Anbieter und Leistungsumfang unterschiedlich ausfallen. Typischerweise liegen die Kosten bei etwa 200 bis 300 Euro pro Jahr für eine gängige Gebrauchtwagen-Garantie. Es hängt vom Alter, Modell und Kilometerstand deines Autos ab – für ein neueres oder höherwertiges Fahrzeug ist die Garantie tendenziell teurer als für einen alten Kleinwagen. Außerdem spielt die Laufzeit eine Rolle: 12 Monate sind günstiger als 24 oder 36 Monate Schutz. Manche Händler bieten Pakete an, z.B. 1 Jahr inklusive beim Kauf und Verlängerung gegen Aufpreis. Zusätzlich zum Grundpreis musst du auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung achten. Viele Verträge haben z.B. 150 € Selbstbehalt pro Schadensfall – das heißt, du zahlst die ersten 150 € jeder Reparatur selbst, den Rest übernimmt die Garantie. Dadurch können die Jahresprämien niedriger sein. Grob als Beispiel: Eine umfassende Premium-Garantie für 2 Jahre kann um die 500 € kosten (je nach Auto), während einfache Garantien für kleine Fahrzeuge vielleicht um 120 € pro Jahr liegen. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, wenn du die freie Wahl hast.
Ob sich eine Gebrauchtwagen-Garantie lohnt, hängt von deiner individuellen Situation ab. Wenn du ein Auto hast, bei dem du hohe Reparaturkosten befürchtest (z.B. ein komplexes modernes Fahrzeug, eine Premiummarke oder bekannte anfällige Teile), kann eine Garantie sehr sinnvoll sein – sie bewahrt dich vor finanziellen Überraschungen. Auch wenn du von privat gekauft hast und keine Gewährleistung hast, ist eine Garantie oft empfehlenswert, damit du zumindest einen Schutz hast.
Achte vor allem auf das Kleingedruckte der Garantiebedingungen. Hier sind einige wichtige Punkte im Überblick:
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Deckungsumfang: Schau genau hin, welche Bauteile und Schäden abgedeckt sind. Ist wirklich „alles Wichtige“ dabei? Gibt es Ausschlüsse (z.B. Navigation, Multimedia, Hybrid-Batterie)? Je transparenter der Vertrag hier ist, desto besser für dich.
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Ausschlüsse und Bedingungen: Lies dir die Liste der ausgeschlossenen Teile durch (fast jede Garantie schließt z.B. Verschleißteile aus). Prüfe auch, ob bestimmte Bedingungen an den Schutz geknüpft sind, z.B. dass du die Inspektionen nach Herstellervorgabe machen lassen musst. Wenn du das verpasst, kann der Anbieter im Schadensfall Leistungen verweigern.
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Kostenbeteiligung und Limits: Beachte die Selbstbeteiligung – üblich sind z.B. 100 oder 150 Euro Selbstbehalt pro Schaden. Außerdem wichtig: Gibt es Höchstgrenzen für die Erstattung? Manche Verträge zahlen z.B. maximal den Zeitwert der Teile oder setzen pro Schaden eine Obergrenze. Diese Infos entscheiden darüber, wie viel Nutzen du im Ernstfall von der Garantie hast.
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Laufzeit und Kündigung: Wie lange läuft der Vertrag und verlängert er sich automatisch? Die meisten Garantien enden fix nach z.B. 1 Jahr, manche kann man verlängern. Achte darauf, ob du kündigen musst oder ob es automatisch endet. Bei Ratenzahlung könnte es sein, dass du an gewisse Fristen gebunden bist.
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Abwicklungsprozedere: Informiere dich, wie im Schadenfall vorzugehen ist. Eine gute Garantie hat einen einfachen Prozess (z.B. Hotline anrufen, Schaden melden, Reparatur freigeben lassen). Wenn du siehst, dass komplizierte Nachweise verlangt werden oder Einschränkungen (z.B. "Reparatur nur in Vertragswerkstätten XYZ"), sei dir dessen bewusst, bevor du unterschreibst.
Generell gilt: Eine Garantie kann viele Unterschiede in den Bedingungen haben. Vergleiche ruhig mehrere Angebote (wenn du die Wahl hast) und stelle Fragen, bis du alles verstanden hast. Ein seriöser Anbieter oder Händler wird deine Fragen beantworten. Im Zweifel lieber eine etwas teurere Garantie mit klaren und fairen Bedingungen, als eine billigere, bei der im Ernstfall dann nichts bezahlt wird.