Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen der KAMUX Auto GmbH
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Eine bargeldlose Zahlung ist von einem Konto des Käufers zu leisten. Eine Zahlung von Konten Dritter (Drittzahlung) hat nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform eine schuldbefreiende Wirkung für den Käufer. Der Verkäufer wird eine solche Zustimmung nicht unbillig verweigern.
3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Reservierung
1. Inserierte Fahrzeuge auf www.kamux.de können gegen eine Gebühr von 200€, die in Form einer Kreditkartenzahlung fällig wird, für die Dauer von 3 Tagen reserviert werden. In diesem Zeitraum wird das entsprechende Fahrzeug aus der Übersicht entfernt und kann nicht von anderen Interessenten reserviert oder gekauft werden.
2. Sofern das Fahrzeug (oder ein anderes Fahrzeug) innerhalb des Reservierungszeitraumes gekauft wird, wird die Reservierungsgebühr von 200€ in voller Höhe mit dem finalen Kaufpreis verrechnet.
3. Wird das Fahrzeug innerhalb des Reservierungszeitraumes nicht gekauft, steht es anschließend wieder öffentlich zum Verkauf. In diesem Fall wird die Reservierungsgebühr in voller Höhe einbehalten.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Besteht ein Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
4. Besteht ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10%des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3, Ziffer 3 und Ziffer 4 dieses Abschnitts.
6. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Krieg, Naturkatastrophen, Aufruhr, Unterbrechung des Transportwesens, Engpässe in der Lieferantenkette, Schiffbruch, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade, Feuer, behördliche Anordnungen oder Pandemien), die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 und 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, sofern entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten führen. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
3. Bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Soweit es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, ist die Gewährleistung für Mängel des Fahrzeugs ausgeschlossen. Der Käufer kann Rechte wegen eines Mängels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Sollte die Gewährleistung aus gesetzlichen Gründen nicht ausgeschlossen werden können und es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handeln, verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist gegenüber einem Verbraucher nur dann wirksam, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
2. Die in Ziffer 1 geregelte, auf 1 Jahr verkürzte, Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Ansprüche wegen eines Rechtsmangels kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen.
VIII. Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit
1. Wird die Lieferung der Sache für den Verkäufer unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers bei leichter Fahrlässigkeit auf den im Abschnitt IV. “Lieferung und Lieferverzug“ Ziffer 4 und Ziffer 6 geregelten Haftungsumfang begrenzt.
2. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug mit der Lieferung im Sinne des Abschnitts IV. „Lieferung und Lieferverzug" ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er ebenfalls mit den in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug" Ziffer 4 und 6 vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
IX. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzugs ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIII. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit" geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
X. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Unterhält der Verkäufer Niederlassungen, dann ist ausschließlicher Gerichtstand am Sitz der vertragsschließenden Niederlassung (§ 21 ZPO).
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
XI. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Allgemeine Informationen zu den Kfz-Schiedsstellen:
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder „Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz- Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
XII. Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gemäß §§ 312b, 355 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
Ein Widerrufsrecht nach § 312c Abs. 1 BGB (Fernabsatzverträge) besteht bei uns nicht, da wir keinen für den Fernabsatz organisierten Vertrieb- oder Dienstleistungsbetrieb führen.
2. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Bestellungen neuer Fahrzeuge, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder eindeutig personalisiert werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
3. Ausübung des Widerrufs
Sie können Ihre Willenserklärung zum Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss, sofern das Fahrzeug noch nicht übergeben wurde. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [KAMUX Auto GmbH, 040-55554890, verwaltung@kamux.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dessen Nutzung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Frist abzusenden.
4. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten für die von uns angebotene Standardlieferung. Kosten, die entstehen, weil Sie eine andere Lieferart gewählt haben, werden nicht erstattet. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tage ab dem Tag, an dem wir Ihre Widerrufserklärung erhalten haben.
Bei Lieferverträgen über Fahrzeuge beginnt die Rückzahlungsfrist jedoch erst, nachdem das Fahrzeug zurückgesandt oder die Rücksendung nachgewiesen wurde, bzw. ab Zugang der Widerrufserklärung, wenn das Fahrzeug noch nicht geliefert wurde.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Hamburg, Dezember 2025