14.10.2025
Auto abmelden: Alles, was du wissen musst
Du möchtest dein Auto abmelden und fragst dich, was du dafür brauchst? Kein Problem – in diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Unterlagen du für die Abmeldung deines Autos benötigst und was die Abmeldung kostet. Außerdem erfährst du, wie die Abmeldung abläuft, ob jemand anderes dein Auto abmelden kann (Stichwort Vollmacht) und worauf du im Zusammenhang mit dem Verkauf deines Fahrzeugs achten solltest. Fragen wie „Auto abmelden – was brauche ich?“ oder „Was kostet die Abmeldung eines Autos?“ werden hier ausführlich beantwortet.
Inhalt
Erforderliche Unterlagen
Kosten der Abmeldung
Auto online abmelden
Auto mit Vollmacht abmelden
Vor dem Verkauf abmelden?
Häufige Fragen
Was braucht man zum Abmelden eines Autos? Die erforderlichen Unterlagen
Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs sind einige Dokumente erforderlich. Ohne diese Basics wirst du dein Auto nicht abmelden können. Hier ist die Checkliste der Unterlagen, die du zum Auto abmelden benötigst:
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Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein)
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Kfz-Kennzeichenschilder (alle Nummernschilder des Fahrzeugs)
In bestimmten Fällen werden zusätzliche Dokumente verlangt. Dazu zählen vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein Verwertungsnachweis, wenn das Auto endgültig verschrottet werden soll. Es schadet nicht, den Fahrzeugbrief vorsichtshalber mitzubringen, auch wenn er bei einer normalen Stilllegung nicht immer verlangt wird. Die genannten Dokumente benötigst du in jedem Fall für die Kfz-Abmeldung.
Wie gehst du nun vor? Mit diesen Unterlagen begibst du dich zur zuständigen Zulassungsstelle. Wichtig: Anders als bei der Anmeldung kannst du für die Abmeldung zu jeder Zulassungsstelle in Deutschland gehen – es muss nicht das Amt an deinem Wohnort sein. Vor Ort wird dein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (umgangssprachlich abgemeldet oder stillgelegt). Die Mitarbeiter der Behörde entwerten die Stempelplaketten auf deinen Kennzeichen (sie werden abgekratzt oder ungültig gestempelt) und bearbeiten deine Unterlagen. Anschließend erhältst du eine Abmeldebestätigung (Nachweis über die Außerbetriebsetzung). Die Zulassungsstelle informiert automatisch das Hauptzollamt (Kfz-Steuerstelle) und deine Versicherung darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde. Du musst dich also nicht selbst bei Versicherung oder Finanzamt melden – das läuft im Hintergrund. In der Regel enden Versicherungsschutz und Steuerpflicht mit dem Datum der Abmeldung; bereits gezahlte Beträge werden anteilig rückerstattet.
Was kostet die Abmeldung meines Autos?
Die Abmeldung eines Autos kostet in Deutschland meist nur eine kleine Gebühr. Je nach Region und Aufwand kannst du mit etwa 7 bis 10 € rechnen. Dieser Betrag fällt für die Außerbetriebsetzung deines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle an. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und kann in manchen Städten leicht höher ausfallen. Meldest du dein Auto außerhalb deines Wohnorts bzw. außerhalb des ursprünglichen Zulassungsbezirks ab, kann die Gebühr etwas höher sein (einige Euro mehr).
In bestimmten Fällen können zusätzliche Kosten entstehen. Hast du zum Beispiel wichtige Dokumente verloren und musst eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, liegen die Abmeldungskosten deutlich höher (etwa bei 30 € in solchen Fällen). Auch wenn dein Fahrzeug keinen gültigen TÜV mehr hat und schon länger überfällig ist, kann die Abmeldung mit Auflagen oder Bußgeldern verbunden sein – hier kommen unter Umständen weitere Gebühren hinzu. Im Normalfall bleibt es aber bei dem geringen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Euro-Betrag für die Abmeldung deines Autos.
Tipp: Wenn du dein Kennzeichen behalten möchtest (um es später an einem neuen Fahrzeug zu verwenden), solltest du dies bei der Abmeldung mitteilen. Das alte Kennzeichen kann gegen Gebühr für dich reserviert werden (in vielen Zulassungsbezirken für 3–12 Monate). Die Kosten für so eine Kennzeichen-Reservierung liegen meist um 10–15 €, zusätzlich zur Abmeldegebühr.
Kann ich mein Auto online abmelden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dein Auto online abmelden. Seit 2015 wurde schrittweise die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) eingeführt, die auch die Online-Abmeldung ermöglicht. Allerdings musst du dafür folgende Bedingungen erfüllen bzw. Unterlagen bereithalten:
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Dein Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2015 zugelassen (denn nur dann verfügen die Dokumente über die nötigen Sicherheitscodes).
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Die Kennzeichen tragen die neuen Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode (unter der HU-Plakette), und du hast diese Codes freigelegt.
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Du besitzt die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode. (Auf neueren Fahrzeugscheinen befindet sich ein verdeckter Code, der für Online-Außerbetriebsetzung freigerubbelt werden muss.)
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Du hast einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und weißt die zugehörige PIN.
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Du verfügst über ein Smartphone mit der AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät für deinen Ausweis, um dich online auszuweisen.
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Du kannst die Gebühr online bezahlen (z. B. per Kreditkarte oder GiroPay, je nach Portal der Behörde).
Erfüllst du all diese Voraussetzungen, kannst du dein Auto bequem über das Internet außer Betrieb setzen. Dazu rufst du das Online-Portal der Zulassungsbehörde auf (entweder das Portal deines Bundeslandes oder eine zentrale Website des Kraftfahrt-Bundesamtes) und folgst den Anweisungen. Nach der erfolgreichen Identifizierung und Eingabe der Fahrzeugdaten werden die Stempel- und HU-Plaketten digital entwertet. Du erhältst dann unmittelbar eine Bestätigung der Abmeldung als Download oder per E-Mail. Diese Abmeldebestätigung solltest du abspeichern oder ausdrucken. Damit ist dein Auto offiziell abgemeldet, ohne dass du persönlich zur Behörde gehen musst. Beachte jedoch, dass du die Kennzeichen physisch entstempeln lassen musst, bevor du sie z.B. an einem neuen Fahrzeug anbringst – dies erfolgt durch Entfernen/Unkenntlichmachen der Plaketten, was du nach der Online-Abmeldung selbst erledigen kannst (oder bei Bedarf später bei der Zulassungsstelle machen lässt).
Auto abmelden durch Dritte – braucht man eine Vollmacht?
Was ist, wenn du selbst keine Zeit hast und jemand anderes dein Auto abmelden soll? Darf z.B. ein Freund oder Familienmitglied für dich zur Behörde gehen? Ja, das ist in der Regel möglich. Tatsächlich kann jede Person ein Fahrzeug abmelden, wenn sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegt. Eine spezielle Vollmacht ist normalerweise nicht nötig. Das heißt, hast du alle Papiere zusammen, kannst du auch jemanden anderen damit zur Zulassungsstelle schicken. Wichtig ist, dass die Person deinen Personalausweis (oder eine Kopie davon) und die Fahrzeugpapiere mitnimmt. In der Praxis gilt vor allem: Wer den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) besitzt, darf das Auto abmelden – dieses Dokument weist den Eigentümer aus und berechtigt in der Regel zur Abmeldung.
Dennoch kann es nicht schaden, vorsichtshalber eine formlose Vollmacht mitzugeben, vor allem wenn ein Fremder oder gewerblicher Dienst die Abmeldung übernimmt. Manche Zulassungsbehörden verlangen in Einzelfällen doch eine Vollmacht oder zumindest eine schriftliche Bestätigung des Halters. Informiere dich im Zweifel vorab bei der zuständigen Behörde, welche Regeln dort gelten. Für die meisten Standard-Abmeldungen genügt es aber, wenn der Beauftragte die vollständigen Unterlagen und den eigenen Ausweis dabeihat – eine schriftliche Vollmacht ist meistens nicht erforderlich.
Sollte ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?
Viele Autobesitzer sind unsicher, ob sie ihr Fahrzeug bereits vor dem Verkauf abmelden sollten oder ob sie es angemeldet an den Käufer übergeben. Grundsätzlich muss ein Auto nicht zwingend vor dem Verkauf abgemeldet werden – es ist erlaubt, ein zugelassenes (angemeldetes) Fahrzeug zu verkaufen. In manchen Fällen ist es sogar praktisch, das Auto für Probefahrten des Käufers noch angemeldet zu lassen. Aber Vorsicht: Solange der Wagen auf dich zugelassen ist, bist du formal der Halter und haftest zunächst weiterhin für Steuern und Versicherung. Der ADAC empfiehlt, das Fahrzeug nach Möglichkeit vor der Übergabe an den Käufer abzumelden, um auf Nummer sicher zu gehen.
Wenn du dein Auto angemeldet verkaufst, solltest du unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe abschließen. Außerdem bist du gesetzlich verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsstelle und deiner Versicherung zu melden (Stichwort Veräußerungsanzeige). Teile der Behörde und der Versicherung sofort mit, an wen du das Auto verkauft hast und zu welchem Datum, damit diese Info hinterlegt wird. Dadurch ist dokumentiert, ab wann du nicht mehr verantwortlich bist. Denn: Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht unverzüglich um oder ab, bleibt es zunächst weiter auf dich zugelassen. Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall oder Rechtsverstoß mit dem Auto, kann das kompliziert werden. Die Zulassungsstelle kann zwar nachträglich ein Zwangsstilllegungsverfahren einleiten, falls der neue Besitzer das Auto nicht ummeldet. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen – dieser Prozess dauert und es besteht kein Anspruch darauf, dass die Behörde sofort handelt. Deshalb gilt: Lieber selbst abmelden, bevor man das Auto aus der Hand gibt.
Tipp: Wenn du dein Fahrzeug an einen Händler oder Ankauf-Service verkaufst, kannst du dir den ganzen Abmeldeaufwand meist sparen. Viele professionelle Käufer übernehmen die Abmeldung des Autos als Service für dich. So ist es auch bei Kamux: Entscheidest du dich, dein Auto an Kamux zu verkaufen, erhältst du einen fairen, von unseren Experten ermittelten Preis für dein Fahrzeug – und wir kümmern uns kostenlos um die Abmeldung. Das heißt, Kamux erledigt sämtliche Formalitäten der Abmeldung Auto für dich, während du dich entspannt zurücklehnen kannst. Du brauchst dich weder um Behördengänge noch um Papierkram zu sorgen. Dieses Rundum-sorglos-Paket macht den Autoverkauf deutlich einfacher und bequemer für dich. Natürlich erhältst du von uns die offizielle Bestätigung der Abmeldung, sobald dein Wagen außer Betrieb gesetzt wurde. So kannst du dein Auto sorgenfrei verkaufen, ohne dich selbst um die Abmeldung kümmern zu müssen.
Häufige Fragen zur Auto-Abmeldung
Du benötigst auf jeden Fall deinen Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung), die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und beide Kfz-Kennzeichen. Falls du den Wagen verschrotten lässt, sind zusätzlich der Fahrzeugbrief (Teil II) und ein Verwertungsnachweis erforderlich. Nimm den Fahrzeugbrief am besten immer mit, wenn du auf der Zulassungsstelle etwas erledigst.
Die Kosten für die Abmeldung eines Pkw liegen meist zwischen 7 und 10 Euro: Je nach Region kann der Betrag leicht variieren. Wenn du Sonderwünsche hast (z. B. dein Kennzeichen für später reservieren) oder spezielle Umstände vorliegen (z. B. Verlust der Papiere, kein gültiger TÜV), können die Gebühren etwas höher ausfallen. Im Normalfall bleibt es aber unter 15 Euro.
Nein, in der Regel nicht. Du kannst jemanden beauftragen, der mit deinen Papieren zur Zulassungsstelle geht. Eine Vollmacht ist meistens nicht erforderlich, solange die Person alle Unterlagen (insbesondere den Fahrzeugschein und -brief sowie die Kennzeichen) dabei hat. Erkundigt euch im Zweifel bei eurer Zulassungsstelle, aber normalerweise darf jeder ein Auto abmelden, der im Besitz der Fahrzeugdokumente ist.
Ja, du kannst dein Fahrzeug online abmelden – unter bestimmten Voraussetzungen. Dein Auto muss nach 2015 zugelassen worden sein und die neuen Dokumente mit Sicherheitscodes besitzen. Du brauchst einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion samt PIN und ein Smartphone mit der Ausweis-App. Erfüllt dein Fahrzeug diese Bedingungen, kannst du über das Internetportal der Behörde dein Auto online abmelden. Die Kennzeichen werden dann digital entwertet, und du kannst die Abmeldebestätigung online abrufen.
Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsstelle automatisch deine Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt (zuständig für die Kfz-Steuer). Deine Versicherung endet damit in der Regel am Abmeldetag, ebenso die Steuerpflicht. Zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge oder Steuern erhältst du anteilig zurück. Dein Versicherer wird sich bei dir melden oder das Guthaben erstatten, meistens geschieht das innerhalb weniger Wochen nach der Abmeldung.